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Portierung bedeutet Rufnummermitnahme
Wer ein Handy benutzt, beobachtet natürlich auch die Preise anderer Anbieter. Da fragt man sich nach Ablauf eines Vertrages schon, ob man diesen verlängert oder lieber kündigt. Natürlich ist eine Kündigung schnell geschrieben. Was macht man aber, wenn man die Handynummer beruflich nutzt? Soll man jedem Kunden oder Geschäftspartner mitteilen, dass man eine neue Handynummer hat? Das ist sehr umständlich und sorgt mit der Zeit für Verwirrung. Einfacher ist es da, die Portierung vorzunehmen und beim Anbieterwechsel die Handynummer beizubehalten. Bei der Portierung wird die Rufnummer vom alten Anbieter abgekoppelt und auf den neuen Handynetzbetreiber übertragen.
Nicht immer ist dieser Vorgang kostenlos. Allerdings ist er im §46 des Telekommunikationsgesetzes festgeschrieben, sodass es prinzipiell nicht abgelehnt werden darf, die Rufnummer beim Anbieterwechsel beizubehalten. Im Mobilfunkbereich wurde die Portierung im Jahr 2002 in Deutschland eingeführt. Dabei bedeutet die Rufnummermitnahme, dass man die Handynummer mit Vorwahl behalten darf. Obwohl der ehemalige Anbieter zulassen muss, dass die Handynummer mitgenommen wird, muss der neue Anbieter die Nummer keinesfalls aufnehmen. Daher ist es sinnvoll, sich im Vorfall darüber zu informieren, inwieweit der neue Anbieter bereit ist, die mitgeführte Nummer zu akzeptieren. Dies kann, wie bereits erwähnt, mit Kosten verbunden sein.
Dass die Portierung Vor- und Nachteile hat, steht wohl außer Frage. Der Vorteil ist natürlich, dass man den Anbieter wechseln kann, ohne eine neue Handynummer zu bekommen. Der Nachteil ist, dass man die Rufnummer nicht mehr einem bestimmten Anbieter zuweisen kann. Auf diese Weise können Telefonate plötzlich richtig teuer werden, da Gespräche im selben Netz günstiger sind als die zwischen verschiedenen Netzen.
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